Leitfaden zur Antragstellung bei der Ethikkommission für Wissenschaftliche Forschung
Die Ethikkommission für Wissenschaftliche Forschung ist tätig, um die Übereinstimmung wissenschaftlicher Forschungen, die innerhalb unserer Universität durchgeführt werden oder mit unserer Universität in Verbindung stehen und an denen menschliche Teilnehmer beteiligt sind oder die sich auf historische Artefakte und Kulturgüter beziehen, mit denen Menschen in Interaktion stehen, mit ethischen Grundsätzen zu bewerten.
In diesem Rahmen werden Anträge für Forschungen, die eine Genehmigung der Ethikkommission erfordern, gemäß den unten angegebenen Verfahren und Grundsätzen gestellt:
Anträge an die Ethikkommission werden ausschließlich über das Elektronische Dokumentenmanagementsystem (EBYS) eingereicht.
Persönlich, per E-Mail oder auf anderem Wege eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Anträge müssen direkt an die Ethikkommission für Wissenschaftliche Forschung gerichtet werden und dürfen nicht an das Rektorat adressiert werden.
Forschungen der folgenden Art unterliegen der Genehmigung durch die Ethikkommission:
Die folgenden Unterlagen müssen vollständig in der Antragsakte enthalten sein:
Anträge mit fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen können nach formaler Prüfung zurückgesandt werden.
Die Anträge werden zunächst formal geprüft.
Geeignet befundene Anträge werden auf die Tagesordnung der Kommission gesetzt und im Rahmen ethischer Grundsätze bewertet.
Die Kommission kann, falls erforderlich, zusätzliche Informationen und Unterlagen vom Antragsteller anfordern.
Der Forschungsprozess sollte unter Berücksichtigung der Dauer der Bewertung und Entscheidungsfindung durch die Ethikkommission geplant werden.
Mit der Datenerhebung darf nicht begonnen werden, bevor die Genehmigung der Ethikkommission vorliegt.
Die Genehmigung der Ethikkommission stellt lediglich eine Bewertung der ethischen Eignung dar und gilt nicht als Genehmigung des wissenschaftlichen Inhalts der Forschung.
Für mögliche Folgen von Studien, die ohne Genehmigung der Ethikkommission durchgeführt werden, trägt der Antragsteller die Verantwortung.
Die Kommission bewertet ausschließlich Anträge auf ethische Genehmigung; Vorwürfe von Ethikverstößen werden von einer anderen Kommission geprüft.